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Kinderhandel und -prostitution
Unter Kinderhandel versteht man die Anwerbung, den Transport bzw. die Übergabe von minderjährigen Personen zum Zwecke der Ausbeutung. Die kann sowohl wirtschaftlicher (durch Zwangsarbeit), als auch sexueller Natur (Kinderprostitution, Kinderpornografie) sein.
Meist ist eine Mittelsperson im Spiel, die Eltern Geld für ihre Kinder bieten. Aus Geldnot und in der Hoffnung, dass ihre Kinder eine bessere Zukunft haben werden, verkaufen sie diese. Schätzungen zufolge erleiden jährlich 1 Mio. Kinder in aller Welt dieses Schicksal.
Auch Kinderprostitution ist ein gravierendes Problem. Man schätzt, dass etwa 3 Mio. jährlich in den Markt der Kinderprostitution gezwungen werden. Die Dunkelziffer ist wohl weit höher.
Die Lebenssituation von – vor allem Mädchen - ist von großer Not gekennzeichnet, weil sie vielerorts Gewalt durch Freier und Zuhälter erleiden, entwürdigt oder gar gesellschaftlich ausgegrenzt werden.
Zum Schutz dieser Kinder haben sich die Vertragsstaaten nach Art. 34 der UN-Kinderrechtskonvention verpflichtet, Kinder und Jugendliche vor allen Formen sexueller Ausbeutung zu schützen. Art. 35 verlangt wiederum, dass Staaten alle geeigneten Maßnahmen treffen, um die Entführung, den Verkauf, sowie den Handel mit Kindern und Jugendlichen zu stoppen.
Für Kinder, die als Flüchtlinge oder Migranten ihre Heimat alleine verlassen, ist die Gefahr besonders groß. Im Rahmen der Arbeit für die Rechte von Migranten setzt sich amnesty international deswegen auch verstärkt für den Schutz von unbegleiteten minderjährigen Migranten ein.
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