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Das Recht auf BildungDie Gründe, warum Kinder eine ungenügende Schulbildung bekommen, sind vielseitig. In vielen Ländern müssen Kinder arbeiten, um ihre Familie finanziell zu unterstützen oder die Eltern können sich das Schulgeld nicht leisten. Aber beispielsweise auch in Gebieten, wo Kinder als Soldaten missbraucht werden, wächst eine Generation von Kindern heran, die, neben ihrer Probleme mit der Kriegsbewältigung, kaum Bildung hat. In Bosnien und Herzegowina, in Kroatien und Slowenien wird es Roma Kindern oft nicht ermöglicht, regelmäßig am Grundschulunterricht teilzunehmen. Ein weiteres Beipiel ist Simbabwe. Dort lässt die Regierung seit Mai 2005 informelle Siedlungen mit Baggern niederreißen. Etwa 350 000 Menschen sind dadurch obdachlos geworden und den heimatlosen Kindern ist damit auch die Chance auf Bildung genommen.
Alle Kinder auf dieser Welt haben ein Recht auf Bildung. Dieses Recht ist eines der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte, das im UN-Sozialpakt (Art. 13 und 14) festgeschrieben ist. Im Sozialpakt ist festgelegt, dass die Vertragsstaaten das Recht eines jeden auf Bildung anerkennen. Im Hinblick auf die volle Verwirklichung dieses Rechts erkennen die Vertragsstaaten an, dass der Grundschulunterricht für jedermann Pflicht und allen unentgeltlich zugänglich sein muss. Das Recht auf Bildung ist zusätzlich in vielen anderen UN-Menschenrechtsdokumenten, wie beispielsweise der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (Art. 26) und dem Übereinkommen über die Rechte des Kindes (Art. 28 und 29), enthalten.
Erst Bildung ermöglicht es Menschen, selbstständig für ihre Rechte einzutreten und nur wenn sie dies können, haben die Betroffenen die Chance, sich selbst aus Armut, Diktaturen und anderen Nöten zu befreien.
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